Lebensmittel: LMIV, Herkunft, Allergene und klare Upcycling-Hinweise
Bei Lebensmitteln regelt die LMIV Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Nettofüllmenge, Losnummer, Mindesthaltbarkeitsdatum, Lagerhinweise und verantwortliches Unternehmen. Upcycling-Hinweise müssen verständlich, nicht irreführend und überprüfbar sein, zum Beispiel durch präzise Angaben zum verwendeten Nebenstrom und den Anteil am Endprodukt. Für Bio gelten zusätzlich die EU-Öko-Verordnung und Kontrollstellenkennzeichnung. Digitale Erweiterungen per QR-Code können Prozessfakten, Herkunftsgeschichten und Auditnachweise bereitstellen, ohne das Etikett zu überladen, und erhöhen gleichzeitig Vertrauen und Kaufmotivation.